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Zensus 2011 – Volkszählung 2.0 – Hauseigentümer sind zur Auskunft verpflichtet

Montag, Januar 23rd, 2012 Gespeichert in Informationen direkt | 20 Kommentare »

Fast ein Vierteljahrhundert nach der letzten Volkszählung wird es in diesem Jahr wieder soweit sein: Dann steht Zensus 2011 vor der Tür. Die Europäische Union plant hiermit eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Stichtag ist der 9. Mai 2011. Schon Mitte November hat in NRW eine Vor-Befragung von Gebäude- und Wohnungseigentümern begonnen. Die Befragten sind hierbei zur Auskunft verpflichtet. Zensus verfolgt zwei zentrale Ziele. Zum einen geht es um die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands. Zum anderen sollen Informationen ua zum Wohnraum gewonnen werden. „Aktuelle Einwohnerzahlen sind für den Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise oder auch für die Berechnung des jährlichen Bruttoinlandsprodukts relevant”, erklärt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Aus den Daten zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben möchte man Informationen gewinnen, wie zukünftig die Stadt- und Regionalentwicklung auszusehen hat. Zur Gewinnung der Daten stützt sich Zensus 2011 im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung vor allem auf Verwaltungsregister. Da bis dato die Immobilienbestände in Deutschland allerdings in keinem Register komplett erfasst sind, werden die wohnungswirtschaftlichen Daten durch direkte Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer erhoben. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen ist als statistisches Landesamt mit dieser Datenerhebung betraut. Hierzu erhalten seit
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www.wbs-law.de www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Erst vor wenigen Wochen wurde im Internet bekannt, dass E-Plus seine Lokalisierungsdienste bis zum Jahresende abschalten will. Ärgerlich ist dabei, dass das Unternehmen bislang noch keine offizielle Stellungnahme auf seiner Internetseite abgegeben hat- obwohl davon nicht nur direkte Kunden von E-Plus betroffen sind. Zumindest eine frühzeitige Information wäre angebracht gewesen. Nach einigen Meldungen im Internet sollen bis zum 31.12.2010 im Netz von E-Plus sämtliche Lokalisierungsfunktionen abgeschaltet werden. Hierzu hieß es zunächst am 27.12.2010 bei mobilfunk-talk sowie in dem Online-Verbrauchermagazin teltarif.de dass nicht nur Privatkunden, sondern auch Polizei und Feuerwehr in Notfällen keine Handyortung mehr durchführen können. Die dramatische Folge wäre, dass zB schwerverletzten Unfallopfern nicht geholfen werden könnte, soweit sie über keine räumliche Orientierung verfügen oder nicht mehr zu der ordnungsgemäßen Abgabe eines Notrufes übers Handy imstande sind. Ganz so schlimm scheint es doch nicht zu sein. Nach einer am 28.12.2010 erschienen Meldung bei teltarif.de habe die Pressestelle von e-plus angeblich klargestellt, dass Notfalldienste nach wie vor Handyordnung durchführen können. Dennoch ist die Sache für Verbraucher unangenehm, die zB einen Vertrag mit einem Handyortungsdienst abgeschlossen haben. Diese können diese Funktion über das E-Plus Netz plötzlich nicht mehr nutzen
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