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Zensus 2011 – Volkszählung 2.0 – Hauseigentümer sind zur Auskunft verpflichtet

23.01.2012 | Gespeichert in Informationen direkt

Fast ein Vierteljahrhundert nach der letzten Volkszählung wird es in diesem Jahr wieder soweit sein: Dann steht Zensus 2011 vor der Tür. Die Europäische Union plant hiermit eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Stichtag ist der 9. Mai 2011. Schon Mitte November hat in NRW eine Vor-Befragung von Gebäude- und Wohnungseigentümern begonnen. Die Befragten sind hierbei zur Auskunft verpflichtet. Zensus verfolgt zwei zentrale Ziele. Zum einen geht es um die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands. Zum anderen sollen Informationen ua zum Wohnraum gewonnen werden. „Aktuelle Einwohnerzahlen sind für den Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise oder auch für die Berechnung des jährlichen Bruttoinlandsprodukts relevant”, erklärt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. Aus den Daten zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben möchte man Informationen gewinnen, wie zukünftig die Stadt- und Regionalentwicklung auszusehen hat. Zur Gewinnung der Daten stützt sich Zensus 2011 im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung vor allem auf Verwaltungsregister. Da bis dato die Immobilienbestände in Deutschland allerdings in keinem Register komplett erfasst sind, werden die wohnungswirtschaftlichen Daten durch direkte Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer erhoben. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen ist als statistisches Landesamt mit dieser Datenerhebung betraut. Hierzu erhalten seit
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www.wbs-law.de www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Erst vor wenigen Wochen wurde im Internet bekannt, dass E-Plus seine Lokalisierungsdienste bis zum Jahresende abschalten will. Ärgerlich ist dabei, dass das Unternehmen bislang noch keine offizielle Stellungnahme auf seiner Internetseite abgegeben hat- obwohl davon nicht nur direkte Kunden von E-Plus betroffen sind. Zumindest eine frühzeitige Information wäre angebracht gewesen. Nach einigen Meldungen im Internet sollen bis zum 31.12.2010 im Netz von E-Plus sämtliche Lokalisierungsfunktionen abgeschaltet werden. Hierzu hieß es zunächst am 27.12.2010 bei mobilfunk-talk sowie in dem Online-Verbrauchermagazin teltarif.de dass nicht nur Privatkunden, sondern auch Polizei und Feuerwehr in Notfällen keine Handyortung mehr durchführen können. Die dramatische Folge wäre, dass zB schwerverletzten Unfallopfern nicht geholfen werden könnte, soweit sie über keine räumliche Orientierung verfügen oder nicht mehr zu der ordnungsgemäßen Abgabe eines Notrufes übers Handy imstande sind. Ganz so schlimm scheint es doch nicht zu sein. Nach einer am 28.12.2010 erschienen Meldung bei teltarif.de habe die Pressestelle von e-plus angeblich klargestellt, dass Notfalldienste nach wie vor Handyordnung durchführen können. Dennoch ist die Sache für Verbraucher unangenehm, die zB einen Vertrag mit einem Handyortungsdienst abgeschlossen haben. Diese können diese Funktion über das E-Plus Netz plötzlich nicht mehr nutzen
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  1. 20 Kommentare zu “Zensus 2011 – Volkszählung 2.0 – Hauseigentümer sind zur Auskunft verpflichtet”

  2. Von MrGromli zu 23.01.2012

    @Arluwena

    Ich bekomm keinen chip implantiert…

    Bevor die dafür das Geld haben ist eh alles kapput… Zensuns 2010… Immobilienerfassung in Deutschland… übrigens auch in anderen EU längdern… Dann bei kommt die Pleite und per Lastenausgleichsgesetz wird wie 1948 eine Zwangsschicherheit hinterlegt…

    Wer das nicht verstehen will… mir mitlerweile auch egal geht sterben… oder weiter arbeiten… ich sag nur TOI. TOI, TOI und VIEL SPASS!

  3. Von Arluwena zu 23.01.2012

    @MrGromli und bald bekommst den chip implantieren, damit können wir dich ausspionieren und dir krankheiten setzen

  4. Von Arluwena zu 23.01.2012

    test wie blöd ist das volk noch

  5. Von meisterBLEEN zu 23.01.2012

    Und was ist der eigentliche Grund für Zensus? Was ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

  6. Von AlienIvanya zu 23.01.2012

    Na super -.- als ob sich die die Daten nich von iwelchen Geldgeilen Massendatenspeichern kaufen könnten wird ja sowiso alles was ma hier schreibt gespeichert -.- solche Deppen

  7. Von Germanypeace zu 23.01.2012

    Ich schicke denn mist nicht zurück sollen sie mich doch verklagen. Ich habe gute anwälte. Welchem Politiker ist den Zensus eingefallen?
    Peace.

  8. Von Sunny87er zu 24.01.2012

    wtf wo leben wir???

  9. Von MrGromli zu 24.01.2012

    Jop kommt der Stasi gleich…

    Und sie müssen zurückgeschickt werden…. blabla sonnst tun wir dir…

    Geldstrafe an… wenn du die dann nicht bezahlst… tun wir dir….

    Gefängnis an… boar was für eine Welt….

  10. Von MsTequilas zu 24.01.2012

    Stasi 2.0! Boykottieren!!

  11. Von 110Friedrich zu 24.01.2012

    Du hast doch ein iPhone das kannst du doch kostenlos über Mobileme Orten,Sperren,Löschen usw. lassen!!

  12. Von tiki1004 zu 24.01.2012

    Ob google Handys sicherer sind mit E plus :D ?

  13. Von bluedrag00n zu 24.01.2012

    Schade dass ich selber kein vertrag bei eplus habe, hat jemand schon damit erfolg gehabt?

  14. Von RabeTV zu 24.01.2012

    haha ;) eplus owned ;)

  15. Von Blumenkatze zu 24.01.2012

    das mit dem sonderkündigungsrecht verstehe ich nicht so ganz, da der vertrag mit dem orten doch nicht über e-plus lief, sondern über einen drittanbieter, oder?

  16. Von Eisblock3D zu 24.01.2012

    Also ich finde das ist viel eher ein Grund zu E-Plus zu wechseln!

  17. Von Dreiundachzig zu 24.01.2012

    So kommt man auch aus dem Vetrag von E-Plus :D

  18. Von loogieonline zu 24.01.2012

    Gilt das für E-Plus “Handys” oder für E-Plus “Sim Karten”?

  19. Von Alexxxsom zu 24.01.2012

    Danke für die Information. Wusste davon bis jetzt auch noch nichts.

  20. Von 13En3my37 zu 24.01.2012

    Was halten Sie davon einmal ein Outtake Video zusammen zuschneiden, oder wäre das zu unseriös ? Oder schaffen Sie es wirklich immer auf Anhieb alles fehlerfrei und flüssig zuberichten ?

    lg,
    En3my

  21. Von Felixic0 zu 24.01.2012

    Wie geht man so ein Sonderkündigungsrecht an? Gibt es da einen Leitfaden dem man nachgehen sollte?

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